Page 6 - doop_geraeteprofile

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09.03.2012
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Zweiter Teilprozess
Der erste Teil der Schnittstellen-orientierten Prozesskette bildet bezüglich des SOA-Para-
digmas den Diensteanbieter ab. Eine weitere Instanz, bezeichnet als Dienstekonsument, benö-
tigt die Schnittstellenbeschreibung des Dienste-anbietenden Gerätes, um an die entsprechen-
den Funktionen und Werte zu gelangen. Abbildung 4 illustriert den Prozess der Dienstekon-
sumenten. Zunächst wird das Kommunikationsprofil des Kooperationspartners benötigt und
in einen Code-Generator gegeben (Abbildung 4, Transition 1). Der Code-Generator erzeugt
anhand der Schnittstellenbeschreibung lauffähige Software (Abbildung 4, Transition 2), die
vom Hersteller noch in die eigene Geräte-Software integriert oder durch eine vorgeschaltete
Blackbox mit dem Gerät verbunden werden muss. Mit Abschluss dieses Schrittes existiert
eine Server- als auch Client-Seite, mit der die Geräte vernetzt werden können. Die technische
Umsetzung ist somit komplettiert. Bringt man Diensteanbieter und -nutzer in einem IT-Netz
aus oder konnektiert sie Punkt-zu-Punkt über ein Netzwerkkabel, kann eine Kommunikati-
onsverbindung hergestellt werden. Der technologische Unterbau sorgt für die automatische
Auffindung der Geräte und die sichere Abwicklung der Kommunikation. Diensteanbieter- und
nutzer können ihre Rollen auch vertauschen, wenn es für beide Geräte entsprechende Profil-
beschreibungen gibt und das zugrunde liegende Anwendungsszenarium dies erfordert.
Abbildung 4: Zweiter Teilprozess der Schnittstellen-orientierten Medizingeräteintegration
1) Eingabe derfirmenspezifischen und/oder allgemeinen Kommunikationsprofilein einen Code-Generator
2) Der Code-Generator erzeugt auf Basis des Profils lauffähige Client-seitige Software
Essentiell für die effiziente Durchführung der oben beschriebenen zwei Teile der Schnittstel-
len-orientierten Prozesskette ist die Verfügbarkeit von Werkzeugen, die die Erzeugung und
Verifikation von Schnittstellen unterstützen und diese anschließend mit einer passenden
MDPWS-Middleware verknüpfen.
Dritter Teilprozess
Zuletzt bleibt die Frage nach der Inverkehrbringung zu klären. In Deutschland wird die euro-
päische Richtlinie 93/42/EWG durch das Medizinproduktegesetz (MPG) in nationales Recht
umgesetzt. Um ein Medizinprodukt in Verkehr zu bringen, fordert das MPG vom Hersteller