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Technische und Organisatorische Voraussetzungen
Um eine sichere Herstellung des Patientenkontextes zu ermöglichen müssen die im Folgenden
beschriebenen technischen und organisatorischen Voraussetzungen erfüllt sein.
Alle beteiligten Geräte müssen vernetzt sein.
Dies ist die notwendige Grundvoraussetzung,
denn nur durch Datenaustausch mit anderen Geräten und Systemen ist eine Gruppenbildung
mit konsistenten Patienten- und Fall-Daten unter Ausschluss manueller Übertragungsfehler
möglich.
Alle beteiligten Geräte müssen eine Mensch-Maschine-Schnittstelle besitzen,
um den ak-
tuellen Patienten-Kontext anzuzeigen und eine Bestätigung durch autorisiertes Personal zu
ermöglichen.
Mindestens ein Gerät muss Patienten- und Planungs-Daten kennen.
Dies kann beispiels-
weise über einen Zugriff auf das OPMS oder KIS ermöglicht werden. Damit können bereits
erfasste oder erstellte Daten genutzt werden. Informationen über aktuell im Bereich befindli-
che Patienten sowie geplante Behandlungen oder Eingriffe können dann von diesem Gerät
allen vernetzten und autorisierten Geräten zur Verfügung gestellt werden.
Die Geräte sollten ihren aktuellen Standort kennen.
Mit Hilfe der Information, in welchem
Raum sich ein Gerät aktuell befindet, kann die Anzahl der potentiellen Gruppenzugehörigkei-
ten im Ausschlussverfahren eingeschränkt werden. Die Positionsbestimmung in geschlosse-
nen Räumen stellt aber ein bisher nicht gelöstes Problem dar. Optische Systeme, welche eine
direkte Sichtverbindung benötigen, haben sich im Klinikalltag nicht bewährt, da die Sensoren
oft verdeckt werden. Funkbasierte Systeme müssen, da sie Wände durchdringen, die Position
bis auf wenige Zentimeter genau bestimmen können, um eine zuverlässige Raumzuordnung
zu ermöglichen.
Patienten-Identifikation
Eine obligatorische organisatorische Prämisse ist die korrekte Feststellung der Identität des
Patienten. Dies kann mit unterschiedlich stark ausgeprägter technischer Unterstützung auf
verschiede Weisen geschehen:
Ist der Patient ansprechbar und dazu in der Lage, kann er
persönlich
zu seiner Identität
be-
fragt
werden. Meist kann er aber keine zuverlässigen Angaben zu seiner Patienten-ID liefern.
Der Patient kann ein
menschenlesbares Erkennungssystem
, beispielsweise einen Ausweis,
ein Armband oder ähnliches, bei sich führen. Dieses liefert mindestens die Patienten-ID. Eine
verlustsichere und sichtbare Befestigung ist notwendig.
Ergänzend zum menschenlesbaren kann ein
maschinenlesbares Erkennungssystem
zum
Einsatz kommen. Dafür existieren diverse Ansätze, welche sich im Wesentlichen in der Art
der Datenübertragung und des verwendeten Mediums unterscheiden. Im Einsatz sind bereits
Systeme mit Barcode- und RFID-Armbändern.
In der Entwicklung befinden sich Systeme, welche den Patienten an seinen
biometrischen
Eigenschaften
identifizieren können. Als Beispiel seien hier Armbänder genannt, welche
mittels bioelektrischer Impedanzanalyse, einer Art „Fingerabdruck“ der chemischen Körper-
zusammensetzung, Patienten identifizieren können.